1.1.3 Unabhängigkeitsregel (Neukombinationsregel)
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In einem letzten Versuch kreuzte MENDEL abermals reinerbige Sorten, die sich diesmal jedoch in zwei Merkmalen unterschieden. Betrachtet wurden weiß-kleinblütige und lila-großblühende Sorten.
Bei diesem dihybriden Erbgang waren – wie aus den vorherigen Experimenten zu erwarten war – die F1-Individuen gleichgestaltig, nämlich lilafarben und großblütig. In der F2-Generation spalteten sie sich jedoch in einem bestimmten Verhältnis, nämlich 9 : 3 : 3 : 1, nicht mehr 3 : 1. Diese Erkenntnis wird v. a. auf die sich später entwickelte Populationsgenetik großen Einfluß haben. Aus dem Ergebnis dieser Kreuzung schloß MENDEL die dritte MENDELsche Regel (Unabhängigkeitsregel, Neukombinationsregel):
Beim dihybriden Erbgang spalten sich die Individuen der F2-Generation in einem Verhältnis von 9 : 3 : 3 : 1. Die Erbfaktoren werden frei miteinander kombiniert.